Abteilungsversammlung

Abteilungsversammlung

Einladung

zur Abteilungsversammlung am 01. März 2023 um 19:30 Uhr

Ort: Sporthalle Strümp (SMG)

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Abteilungsleiter
  2. Auswahl eines Protokollführers
  3. Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten
  4. Wahl des/der Wahlleiter/in
  5. Vorstellung der Kandidaten/innen für die Abteilungsleitung
  6. Wahl des/der Abteilungsleiter/in
  7. Wahl des/der Stellvertreters/in der Abteilungsleitung
  8. Verschiedenes

Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Für Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haben die Erziehungsberechtigten das Stimmrecht.

Mit sportlichen Grüßen

Rudolf Noack

Ich bitte um zahlreiches Erscheinen!

Geschäftsordnung der Abteilung Volleyball des OsteratherTV 1893 e.V.

  1. Die Abteilung Volleyball vermittelt und betreibt die Sportart Volleyball in all seinen Varianten im Jugend- und Erwachsenenbereich. Hierbei sind die Vorgaben der Vereinssatzung sowie die Beschlüsse und Weisungen des Hauptvereins und des Westdeutschen  Volleyball Verbandes zu beachten.
  2. Die Abteilung wird gegenüber dem Hauptverein und den zuständigen Verbänden und deren Institutionen vom Abteilungsleiter vertreten. Ihm zur Seite steht ein Stellvertreter der mit ihm zusammen arbeitet und ihn im Falle der Verhinderung oder Überlastung vertritt bzw. unterstützt. Eine Abteilungsversammlung wird jährlich, möglichst vor der Mitgliederversammlung des Hauptvereins, einberufen. Eine Wahl zum/zur Abteilungsleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in wird nur angesetzt, wenn dies von einem oder mehreren Mitgliedern gewünscht wird.
  3. Die Abteilung untergliedert sich in einzelne Übungsgruppen die jeweils eine/n Gruppenverantwortliche/n haben, welche/r Ansprechpartner/in für die Abteilungsleitung ist. Die Gruppen arbeiten weitestgehend autark.
    Personelle Veränderungen in der Gruppe, teilweise oder komplett nicht genutzte Hallenzeiten sowie Sportunfälle sind der Abteilungsleitung zu melden. Die Gruppen achten auf die pflegliche Benutzung und Vollständigkeit der Einrichtungen und des Sportgerätes.
  4. Alle kostenabhängigen Aktivitäten (z.B. Schiedsrichter- oder Trainerlehrgänge, Materialanschaffungen usw.) sind mit der Abteilungsleitung vorher  abzusprechen.
  5. Alle persönlichen Daten der Mitglieder dürfen nur zum Zwecke der Abteilungs- oder Gruppenspezifischen Aufgaben verwendet werden und müssen nach Zweckentfall unleserlich vernichtet werden. Bei Veröffentlichung von Fotos auf denen gezielt einzelne Personen oder Personengruppen dargestellt werden, muss die Einverständniserklärung der Personen vorliegen.